Abfindung beim Aufhebungsvertrag
Die Abfindung ist der wichtigste Hebel im Aufhebungsvertrag — und der Bereich, in dem am häufigsten Geld liegen bleibt.
Worauf eine Abfindung beruht
Eine Abfindung ist keine Pflichtleistung. Sie ist ein wirtschaftlicher Anreiz: Der Arbeitgeber zahlt für Ihre Zustimmung zur Beendigung — und damit für den Verzicht auf den Kündigungsschutz.
Übliche Größenordnung
Eine verbreitete Faustregel sind 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Sie ist aber nur ein Ausgangspunkt. Je nach Position, Verhandlungsmacht und Risiko für den Arbeitgeber kann die tatsächliche Höhe deutlich abweichen.
Steuer und Sozialabgaben
- Sozialversicherung: Eine Abfindung ist beitragsfrei.
- Steuer: Voll steuerpflichtig, oft begünstigt durch die Fünftelregelung.
- ALG: Sie wird nicht auf die Höhe angerechnet, kann aber den Beginn verschieben.
Verhandeln statt akzeptieren
Das erste Angebot ist selten das letzte. Wer Ruhe bewahrt, Argumente vorbereitet und den Vertrag nicht im Erstgespräch unterschreibt, verbessert seine Position erheblich. Die Checkliste hilft, nichts zu übersehen.