Höhe der Abfindung
Eine Abfindung ist Verhandlungssache. Die Faustregel ist nur der Startpunkt — der Endpunkt hängt von Ihrer Position ab.
Die Faustregel
0,5 Bruttomonatsgehälter × Beschäftigungsjahre — diese Formel taucht in nahezu jedem Gespräch auf. Sie ist sozialrechtlich anerkannt (auch im Hinblick auf Sperrzeit-Vermeidung), aber arbeitsrechtlich nur ein Orientierungspunkt.
Was die Höhe nach oben treibt
- Lange Betriebszugehörigkeit (mehr Schutz, höheres Klagerisiko für den Arbeitgeber).
- Hoher allgemeiner Kündigungsschutz nach KSchG.
- Sonderkündigungsschutz (Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Betriebsrat).
- Schwache oder unklare Begründung des Arbeitgebers.
- Wirtschaftlicher Druck auf Arbeitgeberseite (Umstrukturierung, schnelle Lösung gewünscht).
Was die Höhe drückt
- Kurze Betriebszugehörigkeit oder Probezeit.
- Klarer Grund für eine rechtssichere Kündigung.
- Schnelle Folgebeschäftigung in Aussicht.
Wichtig: Gesamtpaket statt Einzelbetrag
Eine niedrigere Abfindung mit langer bezahlter Freistellung, einem sehr guten Arbeitszeugnis und sauberen Klauseln kann mehr wert sein als ein höherer Bruttobetrag mit Wettbewerbsverbot und einer Verfallklausel.