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Höhe der Abfindung

Eine Abfindung ist Verhandlungssache. Die Faustregel ist nur der Startpunkt — der Endpunkt hängt von Ihrer Position ab.

Die Faustregel

0,5 Bruttomonatsgehälter × Beschäftigungsjahre — diese Formel taucht in nahezu jedem Gespräch auf. Sie ist sozialrechtlich anerkannt (auch im Hinblick auf Sperrzeit-Vermeidung), aber arbeitsrechtlich nur ein Orientierungspunkt.

Was die Höhe nach oben treibt

  • Lange Betriebszugehörigkeit (mehr Schutz, höheres Klagerisiko für den Arbeitgeber).
  • Hoher allgemeiner Kündigungsschutz nach KSchG.
  • Sonderkündigungsschutz (Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Betriebsrat).
  • Schwache oder unklare Begründung des Arbeitgebers.
  • Wirtschaftlicher Druck auf Arbeitgeberseite (Umstrukturierung, schnelle Lösung gewünscht).

Was die Höhe drückt

  • Kurze Betriebszugehörigkeit oder Probezeit.
  • Klarer Grund für eine rechtssichere Kündigung.
  • Schnelle Folgebeschäftigung in Aussicht.

Wichtig: Gesamtpaket statt Einzelbetrag

Eine niedrigere Abfindung mit langer bezahlter Freistellung, einem sehr guten Arbeitszeugnis und sauberen Klauseln kann mehr wert sein als ein höherer Bruttobetrag mit Wettbewerbsverbot und einer Verfallklausel.

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Welche Kündigungsfrist sollte im Aufhebungsvertrag stehen — und warum?

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