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Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, gilt für die Agentur für Arbeit oft als selbst arbeitslos geworden — mit Folgen für das Arbeitslosengeld.

Was eine Sperrzeit bedeutet

Eine Sperrzeit ist eine Zeit ohne Leistung. Wer eine Sperrzeit erhält, bekommt für diesen Zeitraum kein Arbeitslosengeld — und der gesamte Anspruchszeitraum verkürzt sich zusätzlich.

Warum ein Aufhebungsvertrag fast immer Sperrzeit auslöst

Mit der Unterschrift wirken Sie aktiv an Ihrer Arbeitslosigkeit mit. Das gilt für die Agentur für Arbeit grundsätzlich als versicherungswidriges Verhalten — unabhängig davon, ob ohnehin eine Kündigung gedroht hätte.

Wann sich die Sperrzeit vermeiden lässt

Ein „wichtiger Grund" kann die Sperrzeit verhindern. Anerkannt wird das in engen Grenzen, etwa wenn:

  • eine rechtmäßige betriebsbedingte Kündigung sicher gedroht hätte,
  • der Beendigungszeitpunkt die ordentliche Kündigungsfrist einhält,
  • die Abfindung im üblichen Rahmen liegt (häufig 0,25 bis 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr).

Diese Kriterien werden im Einzelfall geprüft. Eine Garantie gibt es nicht.

Was Sie vor der Unterschrift tun können

  • Beendigungstermin so wählen, dass die ordentliche Kündigungsfrist gewahrt bleibt.
  • Schriftlich klären lassen, dass keine außerordentliche Kündigung im Raum stand.
  • Risiko vorab mit der Agentur für Arbeit besprechen — eine vorherige Auskunft ist möglich.

Häufige Fragen

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Wie viel Arbeitslosengeld bekommen Sie nach einem Aufhebungsvertrag überhaupt?

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