Arbeitslosengeld nach Aufhebungsvertrag
Auch nach einem Aufhebungsvertrag haben Sie Anspruch auf ALG I — aber meist erst später und nicht in voller Bezugsdauer.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?
Das ALG I beträgt in der Regel rund 60 Prozent (mit Kind 67 Prozent) des letzten pauschalierten Nettogehalts. Maßgeblich ist das Bruttoentgelt der letzten 12 Monate.
Drei typische Risiken
- Sperrzeit: Bis zu 12 Wochen kein Geld plus Verkürzung der Bezugsdauer.
- Ruhen des Anspruchs: Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, ruht der Anspruch — die Abfindung wird zeitlich angerechnet.
- Verspätete Meldung: Wer sich nicht innerhalb von drei Tagen arbeitsuchend meldet, riskiert zusätzliche Einbußen.
So sichern Sie Ihren Anspruch
- Aufhebungsvertrag erst unterschreiben, wenn der Beendigungszeitpunkt mit der ordentlichen Kündigungsfrist übereinstimmt.
- Sich sofort nach Erhalt — nicht nach Ablauf — arbeitsuchend melden.
- Vorab Klarheit über die Abfindungshöhe schaffen, denn sie kann den ALG-Beginn verschieben.