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Arbeitslosengeld nach Aufhebungsvertrag

Auch nach einem Aufhebungsvertrag haben Sie Anspruch auf ALG I — aber meist erst später und nicht in voller Bezugsdauer.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

Das ALG I beträgt in der Regel rund 60 Prozent (mit Kind 67 Prozent) des letzten pauschalierten Nettogehalts. Maßgeblich ist das Bruttoentgelt der letzten 12 Monate.

Drei typische Risiken

  • Sperrzeit: Bis zu 12 Wochen kein Geld plus Verkürzung der Bezugsdauer.
  • Ruhen des Anspruchs: Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, ruht der Anspruch — die Abfindung wird zeitlich angerechnet.
  • Verspätete Meldung: Wer sich nicht innerhalb von drei Tagen arbeitsuchend meldet, riskiert zusätzliche Einbußen.

So sichern Sie Ihren Anspruch

  • Aufhebungsvertrag erst unterschreiben, wenn der Beendigungszeitpunkt mit der ordentlichen Kündigungsfrist übereinstimmt.
  • Sich sofort nach Erhalt — nicht nach Ablauf — arbeitsuchend melden.
  • Vorab Klarheit über die Abfindungshöhe schaffen, denn sie kann den ALG-Beginn verschieben.

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Wie hoch ist eine angemessene Abfindung in Ihrem Fall?

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