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Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Die kürzeste Antwort lautet: nein. Niemand kann Sie zwingen, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.

Sie müssen nicht — auch nicht sofort

Ein Aufhebungsvertrag ist freiwillig. Selbst wenn Personalgespräche kurzfristig anberaumt werden, gibt es kein Gesetz, das Sie zur Unterschrift verpflichtet. Sie dürfen den Vertrag mitnehmen, prüfen lassen und nachverhandeln.

Was tun im Gespräch?

  • Ruhig bleiben. Keine Unterschrift im Erstgespräch.
  • Vertrag in Kopie mitnehmen — schriftlich vermerken, dass Sie ihn prüfen.
  • Keine mündlichen Zusagen abgeben („Ja, das mache ich morgen").
  • Bedenkzeit verlangen — das ist üblich und wird in der Praxis akzeptiert.

Was passiert, wenn Sie nicht unterschreiben?

Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen. Der Arbeitgeber kann anschließend kündigen. Eine Kündigung lässt aber den Kündigungsschutz unberührt — Sie können binnen drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben.

Was Sie nie tun sollten

Häufige Fragen

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Was sollten Sie als Erstes prüfen, bevor Sie überhaupt entscheiden?

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