Freistellung im Aufhebungsvertrag
Eine Freistellung ist mehr als ein bezahltes Ende: Ihre Form entscheidet über Urlaub, Nebenverdienst und Sozialversicherung.
Drei Arten der Freistellung
- Bezahlt, widerruflich: Sie bekommen weiter Gehalt, der Arbeitgeber kann Sie aber zurückrufen. Resturlaub bleibt erhalten.
- Bezahlt, unwiderruflich: Sicheres Gehalt bis zum Beendigungstermin. Resturlaub gilt als gewährt — was nicht immer im Interesse des Arbeitnehmers ist.
- Unbezahlt: Selten und meist nachteilig — kein Gehalt, oft auch keine Sozialversicherung.
Worauf Sie achten sollten
- Klare Formulierung: bezahlt, unwiderruflich oder widerruflich?
- Behandlung des Resturlaubs ausdrücklich regeln.
- Sozialversicherungsstatus während der Freistellung absichern.
- Klären, ob Nebentätigkeit erlaubt ist — wichtig bei nahtlosem Wechsel.
Freistellung als Verhandlungshebel
Eine längere bezahlte Freistellung kann Teil des Gesamtpakets sein — und manchmal mehr wert als eine etwas höhere Abfindung. Sie verschafft Zeit für Bewerbungen, ohne Druck auf das Arbeitslosengeld.