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Freistellung im Aufhebungsvertrag

Eine Freistellung ist mehr als ein bezahltes Ende: Ihre Form entscheidet über Urlaub, Nebenverdienst und Sozialversicherung.

Drei Arten der Freistellung

  • Bezahlt, widerruflich: Sie bekommen weiter Gehalt, der Arbeitgeber kann Sie aber zurückrufen. Resturlaub bleibt erhalten.
  • Bezahlt, unwiderruflich: Sicheres Gehalt bis zum Beendigungstermin. Resturlaub gilt als gewährt — was nicht immer im Interesse des Arbeitnehmers ist.
  • Unbezahlt: Selten und meist nachteilig — kein Gehalt, oft auch keine Sozialversicherung.

Worauf Sie achten sollten

  • Klare Formulierung: bezahlt, unwiderruflich oder widerruflich?
  • Behandlung des Resturlaubs ausdrücklich regeln.
  • Sozialversicherungsstatus während der Freistellung absichern.
  • Klären, ob Nebentätigkeit erlaubt ist — wichtig bei nahtlosem Wechsel.

Freistellung als Verhandlungshebel

Eine längere bezahlte Freistellung kann Teil des Gesamtpakets sein — und manchmal mehr wert als eine etwas höhere Abfindung. Sie verschafft Zeit für Bewerbungen, ohne Druck auf das Arbeitslosengeld.

Häufige Fragen

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Welche Note und welchen Wortlaut sollte Ihr Arbeitszeugnis haben?

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