Arbeitszeugnis im Aufhebungsvertrag
Ihr Zeugnis entscheidet über die nächste Bewerbung. Verhandeln Sie es jetzt — nicht später, wenn Sie keinen Hebel mehr haben.
Im Aufhebungsvertrag fixieren
Der beste Zeitpunkt, ein gutes Zeugnis durchzusetzen, ist der Aufhebungsvertrag selbst. Solange der Arbeitgeber Ihre Unterschrift will, sind Wortlaut und Note Verhandlungsmasse — danach nicht mehr.
Notenstufen über Formulierungen
- Sehr gut: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit"
- Gut: „stets zu unserer vollen Zufriedenheit"
- Befriedigend: „zu unserer vollen Zufriedenheit"
- Ausreichend: „zu unserer Zufriedenheit"
Was im Vertrag stehen sollte
- Konkrete Notenformulierung (Leistung und Verhalten).
- Schlussformel mit Bedauern, Dank und Zukunftswünschen.
- Frist für die Übergabe.
- Idealerweise: vollständiger Zeugnistext als Anlage.
Verhandeln statt korrigieren
Ein nachträglich „verbessertes" Zeugnis kostet oft Monate — und manchmal eine Klage. Eine klare Regelung im Aufhebungsvertrag erspart beides. Sie passt gut zur Checkliste vor Unterschrift.