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Aufhebungsvertrag vs. Kündigung

Beide beenden das Arbeitsverhältnis — aber rechtlich, finanziell und in den Folgen liegen sie weit auseinander.

Der entscheidende Unterschied

Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung — der Arbeitgeber (oder Sie selbst) beenden das Arbeitsverhältnis. Ein Aufhebungsvertrag ist dagegen eine Vereinbarung. Beide Seiten stimmen zu.

Diese Zustimmung verändert die rechtliche Lage grundlegend.

Vergleich auf einen Blick

  • Kündigungsschutz: Bei Kündigung bleibt er bestehen, beim Aufhebungsvertrag entfällt er.
  • Klagemöglichkeit: Gegen eine Kündigung können Sie binnen drei Wochen klagen — gegen einen unterschriebenen Aufhebungsvertrag praktisch nicht.
  • Sperrzeit: Beim Aufhebungsvertrag droht regelmäßig eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Bei einer Arbeitgeberkündigung in der Regel nicht.
  • Abfindung: Beim Aufhebungsvertrag oft höher — als Anreiz für Ihre Zustimmung. Bei Kündigung nicht garantiert.
  • Fristen: Aufhebungsverträge können die Kündigungsfrist verkürzen — was die Sperrzeit-Gefahr verstärkt.

Wann der Aufhebungsvertrag riskanter ist

Wenn der Arbeitgeber Druck macht, weil eine Kündigung schwierig wäre (Betriebsrat, langer Schutz, Sonderkündigungsschutz), ist der Aufhebungsvertrag oft sein Ausweg — und Ihr Risiko. Wer unterschreibt, gibt diese Schutzlage auf.

Wann der Aufhebungsvertrag besser sein kann

Wenn Sie ohnehin wechseln, der Arbeitgeber eine angemessene Abfindung zahlt und keine Lücke beim Arbeitslosengeld droht, kann der Aufhebungsvertrag schneller und sauberer sein.

Häufige Fragen

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Wann genau führt ein Aufhebungsvertrag zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?

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