Klauseln im Aufhebungsvertrag
Die größten finanziellen Verluste entstehen nicht bei der Abfindung — sondern in den Klauseln, die danach kommen.
Erledigungsklausel
Sie steht oft am Ende — und ist die teuerste. Eine umfassende Erledigungsklausel kann offene Provisionen, Boni, Überstunden, Urlaubsabgeltung und Spesen ausschließen. Vor der Unterschrift sollten Sie alle offenen Posten konkret aufgelistet wissen.
Verfallklauseln
Verkürzen Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen — oft auf wenige Monate. Was nicht rechtzeitig angemeldet wird, ist verloren.
Verschwiegenheit
Üblich — aber prüfen Sie den Umfang. Manche Klauseln verbieten faktisch jede Aussage zum Aufhebungsvertrag, auch gegenüber späteren Arbeitgebern oder Beratern.
Wettbewerbsverbot
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind nur mit Karenzentschädigung wirksam. Ohne sie sind sie unverbindlich — eine versehentliche Zustimmung kann Ihre nächste Stelle unmöglich machen.
Rückzahlungsklauseln
Fortbildungskosten, Bonuszahlungen oder Umzugskostenvorschüsse können zurückgefordert werden, wenn Klauseln das vorsehen. Diese Risiken gehören in die Checkliste vor der Unterschrift.